Urteil: Duldungspflicht von Betriebskontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster:
Ein Gewerbetreibender, welcher dem Lebensmittelrecht unterworfen ist, kann sich gegenüber einer beabsichtigten Kontrollmaßnahme auf das verfassungsrechtlich verbürgte Hausrecht nur dann berufen, so das Gericht, wenn es ihm aus schwerwiegenden Gründen nicht zuzumuten ist, die Kontrollmaßnahme zu dulden. Der Gewerbetreibende muss es grundsätzlich hinnehmen, dass er hierbei wiederholt von dem gleichen Bediensteten kontrolliert wird.