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Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen? - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Am 30.04.2019 trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Bezug auf Internet-Veröffentlichungen in Kraft.  Was ist nun konkret „neu“ im Gesetz?
1. Nach den Wörtern „Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit“ wird das Wort „unverzüglich“ eingefügt.
2. In Bezug auf Lebensmittel-Untersuchungen wird der Wortlaut „mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen“ durch die Wörter „von mindestens zwei Untersuchungen durch eine Stelle“ ersetzt.
3. Zusätzlich wurde nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 folgender Satz neu eingefügt: „Verstöße gegen bauliche Anforderungen, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, sowie Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben nach Satz 1 Nummer 3 außer Betracht.“
4. Im neuen Absatz 4a wurde eine Löschfrist für die Einträge von 6 Monaten aufgenommen.
Was bedeutet dies nun konkret für Sie in der Praxis??
Wie veröffentlichen derzeit die einzelnen Behörden?
Wie können Sie sich wehren, wenn Ihnen eine Veröffentlichung im Internet droht? Vom Hygiene-Netzwerk erhalten Sie Fakten und Ratschläge – hier weiterlesen

Neuer Eilentscheid stoppt Portal Topf-Secret von Foodwatch - Hygieneschulung

Internetpranger für die GastronomieIn einem Eilantrag hat das Verwaltungsgerichtes Regensburg am 13.03.2019 (Az.: RN 5 S 19.189) entschieden, dass ein Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucher-Informations-Gesetz (VIG), der über die Internetplattform „Topf Secret“ von Foodwatch gestellt wurde, verweigert wurde. Foodwatch und seine neue Plattform „TopfSecret“ führte in den ersten Wochen nach Inbetriebnahme zu massenhaften Auskunfts-Anträgen von interessierten Bürgern geführt. Ziel von Foodwatch ist es, dass die Verbraucher die letzten beiden behördlichen Kontrollberichte auf „Topf Secret“ veröffentlichen, nachdem die Behörde diese an die anfragenden Verbraucher übermittelt hat. Was hat das für Auswirkungen auf zukünftige Veröffentlichungen...

Hygieneampel nun auch in Niedersachsen

Die Hygieneampel ist nun auch in Niedersachsen. Bleiben Sie informiert und bereiten Sie sich entsprechend vor.Seit dem 26.04.2017 wird durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Hygieneampel auch für das Bundesland Niedersachsen eingeführt. Die Hygieneampel soll zunächst in den Städten Braunschweig und Hannover sowie im Landkreis Celle in allen Lebensmittelbetrieben und Gaststätten getestet werden. Somit ist Niedersachsen nun das zweite Bundesland mit der Umsetzung zur Hygieneampel, welche dort zukünftig die Ergebnisse der kommunalen Lebensmittelkontrollen in Gaststätten, Fleischereien, Bäckereien oder Kantinen transparent darstellen. Wichtig: Die kontrollierten Betriebe haben mit der neuen Hygieneampel jetzt erstmals auch die Möglichkeit, ihren Kunden die guten Ergebnisse über den offiziellen Aushang (Kontrollbarometer) mitzuteilen und somit Werbung in eigener Sache für ihre gute Betriebshygiene zu betreiben.

Seminar: Allergen-Kennzeichnung und kommende Anforderungen… - Fit für LMIV, Hygieneampel & Co -

Allergen-Kennzeichnung und gläserne Gewerbetreibende - Veränderungen in noch nie dagewesenem Maße.
Bereiten Sie sich darauf vor!

Einladung zum Fachseminar: Allergen-Kennzeichnung und kommende Anforderungen…
- Fit für LMIV, Hygieneampel & Co -

Lebensmittelinformations-Verordnung: Bundesrat verabschiedet Allergen-Kennzeichnung

Der Bundesrat hat am 28. November 2014 einer Verordnung zur Kennzeichnung allergener Stoffe bei unverpackten Lebensmitteln zugestimmt.
Mit ihr soll die Verbraucherinformation bei loser Ware künftig praxisnah ausgestaltet werden.
Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit der mündlichen Auskunft - neben den vorgesehenen schriftlichen und elektronischen Informationsmöglichkeiten - ausgeweitet.

Kennzeichnung allergener Stoffe bei loser Ware – Neuer Entwurf für Durchführungsvorschriften zur LMIV

Allergene und Kennzeichnung - die Allergen-Fibel berät Sie und Ihre GästeEs gibt eine ganz aktuelle Info zur Umsetzung der Allergen-Kennzeichnung. Das zuständige Bundesministerium hat am 13.11.2014 einen 2. Entwurf zur Durchführung der Lebensmittel-Informations-Verordnung  (LMIV) veröffentlicht.  Hierin sind wesentliche Veränderungen zum 1. Entwurf vom Juni zu finden. Informationen und die Einschätzung zu dieser Veränderungen finden Sie in diesem Beitrag.
Gerade jetzt, da der neue Entwurf eine wesentliche Erweiterung in Hinsicht auf die mündliche Angabe durch "hinreichend informierte Mitarbeiter" zulässt, sollten Sie die Möglichkeit, welche ihnen die speziell hierfür entwickelte Allergen-Fibel ermöglicht, nutzen. Weitere Information sowie den aktuellen Entwurf der Durchführungsverordnung finden Sie im Hauptartikel.

 

Die Verbraucherschutz-Minister-Konferenz und ihre Ergebnisse

Am 15.und 16.05.2014 trafen sich die Verbraucherschutzminister der Bundesländer mit dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, zur 10. Verbraucherministerkonferenz in Rostock. Den Vorsitz hatte bei der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) Mecklenburg-Vorpommern.
60 Punkte hieß es abzuhandeln. Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Mecklenburg-Vorpommern, unterstrich, dass die gewachsene Bedeutung des Verbraucherschutzes deutlich zu erkennen sei.

1. Kongress des Landesverbandes der Lebensmittelkontrolleure in Karlsruhe zum Thema „Zukunft der Lebensmittelüberwachung“ übertraf alle Erwartungen

„Zukunft der Lebensmittelüberwachung" übertraf die Erwartungen und zog mehr als 130 Gäste aus über 13 Berufsgruppen nach Karlsruhe. Foto: (Concept-K/ Johannes Krahwinkel)Der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure Baden-Württemberg eV bot am 26.05.14 in Karlsruhe einen spannenden Kongress. Die Veranstaltung richtete sich speziell an Gewerbetreibende und hatte das Ziel, einmal außerhalb der Kontrollsituation eine Kommunikation zwischen Kontrolleur und Gewerbetreibendem herbeizuführen. Die große Resonanz mit 130 Teilnehmern aus über 13 Berufsgruppen übertraf bei Weitem alle Erwartungen an diese erste Veranstaltung dieser Art. Sie zeigt jedoch auch eindeutig den Bedarf solcher Veranstaltungen für den Austausch der einzelnen Berufsgruppen.

Fachseminar: Zukunftstrends der Lebensmittelhygiene

Zukunftstrends der Lebensmittelhygiene - Seminar

Termin:
Mi. 12.06.2013 10:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluß: Mo. 27.05.2013

Termin:
Di. 02.07.2013 10:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluß: Mo. 17.06.2013

Seminarort:
Handelshof Köln GmbH & Co.KG
Betriebsstätte Köln-Müngersdorf
Widdersdorfer Straße 429-431
D-50933 Köln-Müngersdorf

Neuste Entwicklung im Hinblick auf den Vollzug von § 40 Abs. 1a LFGB/VIG

Nachdem bereits das Land Baden-Württemberg die Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB einstweilen gestoppt hatte, sieht sich nun auch der Freistaat Bayern zu einem solchen Schritt veranlasst. Hintergrund sind veröffentlichte Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH) vom 18.03.2013, in denen erhebliche rechtliche Bedenken an der Rechtsgrundlage der Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB geäußert wurden.

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