Allergenkennzeichnung – Haftungsausschluss nicht zulässig:
Ist es rechtlich zulässig, nach erfolgter Kennzeichnung der 14 Allergene den folgenden Zusatz anzubringen: "Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben" und "Wir übernehmen keine Haftung für eine etwaige Kreuzkontamination"?