Intergastra 2016: Das Hygiene-Netzwerk lädt ein
Mit dem modernen Standkonzept setzt das Hygiene-Netzwerk in diesem Jahr neue Maßstäbe. Während der 5 Messetage präsentiert sich das Kompetenzteam aus den Bereichen Hygiene, Schädlingsbekämpfung, Gastronomieausstattung, Software und Beratung auf der Intergastra.
Neben dem Messeprogramm lädt das Hygiene-Netzwerk zusätzlich noch zu einem Messeabend ein, an dem aktuelle Projekte und Kundenanfragen besprochen werden können.
Spätestens seit der Einführung der LMIV sind Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten auch in der Gastronomie Thema. Diskussionen, ob diese „EU-Schikane“ wirklich nötig sei, entstanden. Allergien und Intoleranzen sind, obwohl im Sprachgebrauch synonym verwendet, völlig verschieden. Erfahren Sie, wo tatsächlich die Unterschiede liegen und warum die Allergenkennzeichnung doch kein Unsinn ist!
Spannende Aufgaben, täglich neue Herausforderungen und ein hohes Qualitätsdenken in der Produktion bietet die Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung des Landes NRW. Diese ist die interne Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung, die im Auftrag des Finanzministeriums Fortbildungen durchführt. Die Auslastung beträgt nahezu 100%. Verantwortlicher Leiter ist Küchenchef Peter Heuser, der neben der Produktion und Speisenplangestaltung auch das Hygienemanagement und den Einkauf verwaltet."Hygiene ist für mich selbstverständlich", mit diesem Leitsatz werden alle Anforderungen an Hygiene und Eigenkontrolle vorbildlich umgesetzt.
Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Allergen-Kennzeichnung. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zum Thema LMIV. Warum ist eine schriftliche Kennzeichnung sicherer? Welche Herausforderung stellt das Allergenmanagement dar? Ist eine Generalklausel im Sinne von "Kann Spuren von ... enthalten." ausreichend? Ihr Betrieb wird von einem Caterer beliefert. Was ist zu beachten? Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für das Frühstücksbuffet? Wie häufig müssen die Unterlagen zur Allergen-Kennzeichnung überarbeitet werden? ...
Das Verbraucherschutzministerium in NRW gibt bekannt: Die Vorgaben der LMIV bzw. der VorlLMIEV zur Allergenkennzeichnung sind grundsätzlich auch in Kindertagesstätten anzuwenden...
Ist es rechtlich zulässig, nach erfolgter Kennzeichnung der 14 Allergene den folgenden Zusatz anzubringen: "Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben" und "Wir übernehmen keine Haftung für eine etwaige Kreuzkontamination"?
Wein kann Fisch oder andere Eiweißprodukte enthalten. Sie werden verwendet, um bei der Weinherstellung unerwünschte Trübstoffe zu entfernen. Fraglich ist nun, ob die eingesetzten tierischen Stoffe als Allergene im Sinne der LMIV gekennzeichnet werden müssen, da diese evtl. Allergien auslösen können. Antworten dazu gibt es hier...
METRO Cash & Carry Deutschland hat für seine Kunden ein umfangreiches Paket zur Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) aufgesetzt. Mit neuen Info-Materialien und persönlicher Beratung durch METRO-Mitarbeiter sowie externe Experten können sich Kunden des Großhandelsunternehmens über Inhaltsstoffe informieren, eigene Unterlagen entwickeln und pflegen sowie individuelle Fragen klären. Damit schafft die METRO Transparenz über ihr Sortiment und bietet einen exklusiven Service für Gastronomen und Großküchenbetreiber.












