Internetpranger

Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 einen Gesetzentwurf zum Hygiene-Pranger verabschiedet – die Löschfrist für Einträge zu Hygiene-Verstößen im Internet beträgt nun 6 Monate - Hygieneschulung

Gesetzesentwurf InternetprangerDas Bundeskabinett hat am 01.08.2018 einen Gesetzentwurf zum Hygiene-Pranger verabschiedet – die Löschfrist für Einträge zu Hygiene-Verstößen im Internet beträgt nun 6 Monate. Mit Inkraftreten der Änderungen im April 2019 werden wieder alle Hygiene-Verstöße, bei denen ein Bußgeld über 350 Euro zu erwarten ist, im Internet veröffentlicht. Dies kann für die Lebensmittelbetriebe existenzielle Auswirkungen haben. Lesen Sie hier alle Details dazu...

Ab April 2019 gibt es wieder Internet-Veröffentlichungen bei Hygiene-Verstößen für Gastronomen - Neuer Anlauf zum Internet-Pranger - Hygieneschulung

Gesetzesentwurf zum Internetpranger trifft Gastronomie hartDas aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1 BvF 1/13) trifft die Gastronomie sehr hart – in seinem Urteil hat das Gericht entschieden, dass Internet-Veröffentlichungen der Behörden zu Hygiene-Verstößen (der sogenannte Internet-Pranger) zulässig sind. Das heißt für die Gastronomie, alle zukünftigen amtlichen Lebensmittel-Kontrollen haben massive Auswirkungen – da der Kunde über Internet-Einträge sofort alle Mängel in ihrem Betrieb erkennen kann. Was bedeutet dies nun für Sie genau? Wie kann man sich evtl. darauf vorbereiten? Lesen Sie hier weiter …

 

Hygieneampel: Was zeigt Ihnen das Kontrollbarometer?

Die Hygieneampel, wie sie bewertetDie voraussichtlich ab 01.01.2017 in Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen richten sich an den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe der Verbraucherschutzministerkonferenz des Bundes und der Länder aus.
Hierbei soll grafisch die Darstellung der Kontrollergebnisse anhand der 3 Ampelfarben: Grün, Gelb, Rot, dargestellt werden – Deshalb auch Hygieneampel. Erfahren Sie hier mehr...

Neuer Anlauf zur Hygieneampel in Nordrhein-Westfalen in 2017

Kontrollbaromter zum Hygienetransparenzgesetz und der HygieneampelInternetpranger für die Gastronomie, ein rotes Tuch für jeden Gastronomen und vor allem auch für die Verbände. Das Bundesland NRW hat den Gesetzentwurf zum "KTG" im Kabinett verabschiedet und zur parlamentarischen Beratung freigegeben. Dieser soll zum 01.01.2017 in Kraft treten und betrifft dann 150.000 Betrieb in NRW. Das zuständige Bundesministerium (BML) hat hierzu eine neue gesetzliche Regelung vorgelegt, auf deren Grundlage künftig die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen durch die Überwachungs-Behörden erfolgen soll.

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