Hygieneampel – ab heute (22.03.2017) in Kraft
Das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG), das am Dienstag, den 21.03.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. 12/2017, Gliederungsnummer 2125; S. 334) veröffentlicht wurde, tritt einen Tag nach Veröffentlichung, also heute, am 22.03.2017, in Kraft. Damit ist die Hygieneampel gültiges Gesetz!! Wie funktioniert das Kontrollsystem? Wie bereiten Sie Ihren Betrieb darauf vor? Hier finden Sie die Infos >>>
Mit dem vorliegenden Gesetz soll das von der Verbraucherschutzministerkonferenz erarbeitete Modell zur Bewertung, Darstellung und Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung im Landesrecht in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Ein solches Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentscheidungen auf der Basis von relevanten Informationen trifft - so ist die Denkweise und Motivation hinter diesem Gesetz. Inhalt und Ziel des Transparenz-Gesetzes lesen Sie hier...
Wieder muss der Gewerbetreibende blechen! Bisher waren Gebühren gemäß der Verordnung (EG) 882/2004 nur bei Nachkontrollen möglich. Es musste bei der Erstkontrolle ein entsprechender Mehraufwand entstanden sein um Gebühren kassieren zu können. Dies scheint einigen Bundesländern nicht mehr zu reichen, sie wollen sofort bei jeder Kontrolle mitkassieren. So sieht es aktuell aus...
Welche Regelung gilt derzeit zum Thema Rückstellproben bei Lebensmitteln? Was muss wie genau beachtet werden? Warum ist die Verunsicherung immer wieder so groß, was die Art der Lebensmittel für Rückstellproben, die Menge der Rückstellproben und die Zeitdauer der Einlagerung der Rückstellproben angeht? Hier finden Sie die Antworten...












