Hygieneampel: Was zeigt Ihnen das Kontrollbarometer?
Die voraussichtlich ab 01.01.2017 in Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen richten sich an den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe der Verbraucherschutzministerkonferenz des Bundes und der Länder aus.
Hierbei soll grafisch die Darstellung der Kontrollergebnisse anhand der 3 Ampelfarben: Grün, Gelb, Rot, dargestellt werden – Deshalb auch Hygieneampel. Erfahren Sie hier mehr...
Internetpranger für die Gastronomie, ein rotes Tuch für jeden Gastronomen und vor allem auch für die Verbände. Das Bundesland NRW hat den Gesetzentwurf zum "KTG" im Kabinett verabschiedet und zur parlamentarischen Beratung freigegeben. Dieser soll zum 01.01.2017 in Kraft treten und betrifft dann 150.000 Betrieb in NRW. Das zuständige Bundesministerium (BML) hat hierzu eine neue gesetzliche Regelung vorgelegt, auf deren Grundlage künftig die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen durch die Überwachungs-Behörden erfolgen soll.
Die Verantwortlichen in Bereich Lebensmittelhygiene in Pankow sind weiterhin Vorreiter in Sachen Hygiene-Smiley und Internetveröffentlichung. Die Idee: Die Verbraucherzentralen oder Foodwatch könnten die Information & Pflege übernehmen. Somit könnte weiterhin mit dem Hygiene-Smiley in Berlin bewertet werden. Hier weiterlesen...













