Hygieneampel – nicht alle freuen sich über die geplante Abschaffung!
Metzgermeister Weber hat eine „grüne“ Hygieneampel, die er einrahmen und in seinem Geschäft aushängen will. Sein Wettbewerber, in direkter Nachbarschaft, wird bei einer Abschaffung der Hygieneampel / Kontrollbarometer vielleicht nie eine bekommen können, obwohl er genauso hygienisch arbeitet wie Metzger Weber. Fazit: Weber hat einen absoluten Wettbewerbsvorteil, welcher zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führt. Kann das wirklich so umgesetzt werden?
Das Nichtraucherschutzgesetz dient dazu, Nichtraucher vor Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Wie sieht es denn mit dem sogenannten E-Zigarettengebrauch aus?
Seit dem 26.04.2017 wird durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Hygieneampel für das Bundesland Niedersachsen eingeführt - allerdings etwas anders als in NRW. Im Unterschied zu der Hygieneampel in Nordrhein-Westfalen werden in Niedersachsen nicht 73 Maluspunkte vergeben sondern wie in allen bisherigen Modellen 80 Maluspunkte. Das bedeutet, in Niedersachsen ist die Hygieneschulung mit insgesamt 7 Punkten ein wesentlicher Bestandteil der Hygienebewertung für Lebensmittelbetriebe. Lesen Sie hier weiter...












