Hygiene-Urteil: VG Berlin: Handwaschbecken am Marktstand nicht zwingend erforderlich
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 31. August 2012 müssen Marktstände nicht über Handwaschbecken verfügen. Die Klägerin verkauft auf Berliner Wochenmärkten eigens erzeugte Backwaren.