Allergene

Wie man die Allergen-Kennzeichnung für lose Ware am sinnvollsten angeht

Allergene richtig kennzeichnen - Was ist bei der Allergenkennzeichnung zu beachten?Am vergangenen Samstag (13.12.14) war es soweit. Die Allergen-Kennzeichnung für lose Ware trat in Kraft. Sie ist in der LMIV (VO (EU) 1169/2011) geregelt. Wenn man aktuell in lebensmittelverarbeitenden Handwerksbetrieben fragt, wie weit man mit der Umsetzung zur Allergenkennzeichnung ist, erhält man in knapp 98% der Fälle die Auskunft, dass man noch gar nichts gemacht hätte. Oftmals berufen sich die Antwortenden darauf, dass ja wohl noch nicht genau fest steht, wie denn zu kennzeichnen ist... Klar gab es sehr lange keinen abschließenden Stand für die Durchführungsverordnung (LMIDV), aber die vorläufige Regelung wurde am 28.11. vom Bundesrat verabschiedet. Und darin ist nun auch erläutert, wie die Kennzeichnung von Allergenen bei loser Ware zu erfolgen hat. Ein schwerwiegender Fehler ist es, sich auf den bekannten Ausreden auszuruhen. Es ist Zeit, sich um die Allergen-Kennzeichnung zu kümmern. Wie? Das erfahren Sie hier...

Symbole und Aufkleber zur professionellen Allergen-Kennzeichnung

Allergen-Kennzeichnung-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Alle Infos beim Hygiene-Netzwerk.Die Allergen-Kennzeichnung stellt Lebensmittelhersteller und -verarbeiter vor große Herausforderungen. Damit Speisen und entsprechende Lebensmittel sicher und professionell ausgewiesen werden können, bedarf es eben einem Konzept professioneller Symbole. Hier finden Sie die passenden Allergensymbole und weiterführende Infos.

Keine Allergenkennzeichnung für Vereinsfeste:

Die EU-Kommission hat jetzt klargestellt, dass die Regeln zur Allergenkennzeichnung beim Verkauf offener Lebensmittel nur für Unternehmen gelten. Grundanforderungen der Lebensmittelhygiene sind jedoch von allen einzuhalten, die mit Lebensmitteln umgehen. Aktuelles dazu finden Sie hier...

Tiefgreifende Veränderungen: Allergenkennzeichnung und Information über Lebensmittel

Allergen-Kennzeichnung-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Alle Infos beim Hygiene-Netzwerk.Was bringt die beschlossene Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), welche am 25. Oktober 2011 als Verordnung EU Nr. 1169/2011 beschlossen wurde und nun ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt? Was ist neu - welche Vorteile bringt sie für den Verbraucher ? Welche Anstrengungen müssen seitens der Gastronomie und lebensmittelverarbeitenden Unternehmen erbracht werden? Was sind die Anforderungen? Alle aktuellen Infos zum Thema Allergen-Kennzeichnung finden Sie hier.

Lebensmittelinformations-Verordnung: Bundesrat verabschiedet Allergen-Kennzeichnung

Der Bundesrat hat am 28. November 2014 einer Verordnung zur Kennzeichnung allergener Stoffe bei unverpackten Lebensmitteln zugestimmt.
Mit ihr soll die Verbraucherinformation bei loser Ware künftig praxisnah ausgestaltet werden.
Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit der mündlichen Auskunft - neben den vorgesehenen schriftlichen und elektronischen Informationsmöglichkeiten - ausgeweitet.

Kennzeichnung allergener Stoffe bei loser Ware – Neuer Entwurf für Durchführungsvorschriften zur LMIV

Allergene und Kennzeichnung - die Allergen-Fibel berät Sie und Ihre GästeEs gibt eine ganz aktuelle Info zur Umsetzung der Allergen-Kennzeichnung. Das zuständige Bundesministerium hat am 13.11.2014 einen 2. Entwurf zur Durchführung der Lebensmittel-Informations-Verordnung  (LMIV) veröffentlicht.  Hierin sind wesentliche Veränderungen zum 1. Entwurf vom Juni zu finden. Informationen und die Einschätzung zu dieser Veränderungen finden Sie in diesem Beitrag.
Gerade jetzt, da der neue Entwurf eine wesentliche Erweiterung in Hinsicht auf die mündliche Angabe durch "hinreichend informierte Mitarbeiter" zulässt, sollten Sie die Möglichkeit, welche ihnen die speziell hierfür entwickelte Allergen-Fibel ermöglicht, nutzen. Weitere Information sowie den aktuellen Entwurf der Durchführungsverordnung finden Sie im Hauptartikel.

 

Auszeichnung mit dem Hygiene-Smiley für Ostermann Gastronomie

Hygiene-Smiley für die Ostermann-GastronomieDie modernen Restaurants der vier Ostermann Standorte in Nordrhein Westfalen wurden am 13.10.2014 offiziell mit dem Hygiene-Smiley ausgezeichnet. Mit der aktuellen Vergabe des bekannten Hygiene-Smileys wurde erneut der hohe Hygiene- und Qualitätsstandard der vorbildlich geführten Ostermann Gastronomie bestätigt. Neben den professionell umgesetzten Vorschriften des Hygienerechts, sind die Horizont Restaurants bereits auf die bevorstehenden Anforderungen zur Allergenkennzeichnung umfangreich vorbereitet, welche bereits frühzeitig in den Fokus und das Aufgabenfeld der zuständigen Mitarbeiter gerückt wurden.

„Wissen was drin ist!“ – News zum Thema „Allergensymbolik“

Allergene und optimale Vorbereitung„Wissen was drin ist!“ – Diese Worte werden für immer mehr Kunden wichtig: so zum Beispiel für Menschen, die unter Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten leiden.
Die Allergensymbolik bietet mit 14 eindeutigen Zeichen für die Betroffenen einen schnellen Überblick, welche Produkte sie verzehren dürfen. Das kostenlos verwendbare System ist eine rationelle Lösung zur Kundeninformation. Neben den Grafiken und Übersichten gibt es nun auch die Symbole als praktische Aufkleber.
 

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