Hygieneampel

Hygieneampel – was Sie wissen müssen und sollten

Hygieneampel: Daumen hoch und vorbereiten.Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie über die Einführung des Gesetzes zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung (KTG). Was ist das für ein Gesetz? Wozu dient das Hygienebarometer? Welche Betriebe sind von der „Hygiene-Ampel“ betroffen? Was passiert bei einer gelben oder roten „Hygiene Ampel“?

Hygieneampel wird seit dem 26.04.2017 in Niedersachsen amtlich umgesetzt

So wird der bundesweite Vergleich gezogen. Das Diagramm zur Bewertung der Kontrollergebnisse im Zuge der Hygieneampel-UmsetzungSeit dem 26.04.2017 wird durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Hygieneampel für das Bundesland Niedersachsen eingeführt - allerdings etwas anders als in NRW. Im Unterschied zu der Hygieneampel in Nordrhein-Westfalen werden in Niedersachsen nicht 73 Maluspunkte vergeben sondern wie in allen bisherigen Modellen 80 Maluspunkte. Das bedeutet, in Niedersachsen ist die Hygieneschulung mit insgesamt 7 Punkten ein wesentlicher Bestandteil der Hygienebewertung für Lebensmittelbetriebe. Lesen Sie hier weiter...

Hygieneampel nun auch in Niedersachsen

Die Hygieneampel ist nun auch in Niedersachsen. Bleiben Sie informiert und bereiten Sie sich entsprechend vor.Seit dem 26.04.2017 wird durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Hygieneampel auch für das Bundesland Niedersachsen eingeführt. Die Hygieneampel soll zunächst in den Städten Braunschweig und Hannover sowie im Landkreis Celle in allen Lebensmittelbetrieben und Gaststätten getestet werden. Somit ist Niedersachsen nun das zweite Bundesland mit der Umsetzung zur Hygieneampel, welche dort zukünftig die Ergebnisse der kommunalen Lebensmittelkontrollen in Gaststätten, Fleischereien, Bäckereien oder Kantinen transparent darstellen. Wichtig: Die kontrollierten Betriebe haben mit der neuen Hygieneampel jetzt erstmals auch die Möglichkeit, ihren Kunden die guten Ergebnisse über den offiziellen Aushang (Kontrollbarometer) mitzuteilen und somit Werbung in eigener Sache für ihre gute Betriebshygiene zu betreiben.

Hygieneampel: Amtliche Lebensmittelüberwachung – Probenahme im Gewerbebetrieb

Hygieneampel & HACCP: Lebensmittelproben und Eigenkontrolle stärker denn je gefragtIm Rahmen der Risikobeurteilungen von Unternehmen & Lebensmittelproduzenten zur Betriebsinspektion wird das Verhalten der Unternehmer hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Rechtsgebiete (Thema Zuverlässigkeit) ermittelt und bewertet. Die Verlässlichkeit der im Unternehmen durchgeführten Eigenkontrollen sind ein wichtiges Element in der Risikobewertung von Unternehmen. In diesem Zusammenhang bedeutet Verlässlichkeit nicht nur, ob Eigenkontrollen ordentlich und entsprechend der unternehmenseigenen Vorschriften durchgeführt werden, sondern natürlich auch, ob das gesamte System der Eigenkontrollen geeignet ist, die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten. Nach dem Prinzip der Verifizierung ist es ebenfalls essentiell, ob dieses System laufend einem verlässlichen Bewertungs- und ggf. Änderungsprozess unterzogen wird.

HACCP – neuer Leitfaden der EU-Kommission zur Umsetzung eines HACCP-Konzeptes veröffentlicht

HACCP Leitfaden für die Umsetzung im Lebensmittelbetrieb neu veröffentlichtHACCP - Ein neuer Leitfaden der EU-Kommission wurde für die Umsetzung von HACCP-gestützten Verfahren und zur Erleichterung der Umsetzung der HACCP-Grundsätze in bestimmten Lebensmittelunternehmen herausgegeben. Dieser HACCP-Leitfaden richtet sich vor allem an die Lebensmittelunternehmen und die zuständigen Behörden und dient der Umsetzung von Verfahren gemäß den HACCP-Grundsätzen und der Flexibilität bei der Umsetzung solcher Verfahren, vor allem in kleinen Unternehmen.

Die 3 wichtigsten Gebote zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln aus Sicht der Überwachung

Hygienischer Umgang mit Lebensmitteln in der GastronomieGewerbetreibende, die Lebensmittel oder Speisen herstellen, müssen heute mehr denn je Verantwortung für die hygienische Unbedenklichkeit der Produkte übernehmen. Der Gesetzgeber fordert, dass ein betriebliches Eigenkontrollsystem vorhanden sein muss. Hier erfahren Sie die 3 wichtigsten Gebote zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln...

5 praktische Tipps zur richtigen Hygiene im Betrieb - wichtig für die Hygieneampel-Bewertung

5 Tipps zur richtigen Hygiene und HACCP in der GastronomieWas müssen Unternehmen im Gastgewerbe, Lebensmittelbetriebe  und Gewerbetreibende zum Hygieneampel-Gesetz beachten? Für den Gewerbetreibenden gilt äußerste Aufmerksamkeit. Es sollte keinerlei Zeit vergeudet werden und sich schnellstmöglich für die kommende amtliche Betriebskontrolle in Stellung gebracht werden. Hier finden Sie die Tipps dazu.

Hygienemanagement - was muss der Unternehmer beachten?

Hygieneampel und Hygienemanagement sind untrennbar mit einander verbundenHygienemanagement aus Sicht der Lebensmittelüberwachung und wie Sie Ihren Betrieb im Zuge der Hygienampel-Anforderungen optimal vorbereiten, lesen Sie im nachfolgenden Bericht. Dort finden Sie auch die nötigen Infos, um Ihre bereits bestehende Hygieneampel bzw. das Kontrollbarometer anzufordern. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Das Hygiene-Netzwerk lässt Sie nicht im Regen stehen.

Hygieneampel – seit 22.03.2017 in Kraft – jetzt wird es ernst!!

Hygieneampel und die optimale Vorbereitung für Ihren BetriebHygieneampel – seit dem 22.03.2017 ist das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) in Kraft und setzt neue Maßstäbe für jeden Gewerbetreibenden. Jetzt ist sofortiges Handeln angesagt, damit Ihre Ampel nicht rot sieht. Wie Sie sich auf die kommenden Kontrollen vorbereiten und Ihren Lebensmittelbetrieb auf sichere Beine stellen, lesen Sie hier...

Hygieneampel – ab heute (22.03.2017) in Kraft

Hygieneampel in Kraft gesetzt - wir helfen Ihnen bei der VorbereitungDas Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG), das am Dienstag, den 21.03.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. 12/2017, Gliederungsnummer 2125; S. 334) veröffentlicht wurde, tritt einen Tag nach Veröffentlichung, also heute, am 22.03.2017, in Kraft. Damit ist die Hygieneampel gültiges Gesetz!! Wie funktioniert das Kontrollsystem? Wie bereiten Sie Ihren Betrieb darauf vor? Hier finden Sie die Infos >>>

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