Der Internet-Pranger und seine Auswüchse – Neue Verbraucherplattform - Hygieneschulung
Die Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat wollen mit der neuen Online-Plattform „Topf Secret“ endlich „Licht ins Dunkel“ bringen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einfache Weise herausfinden können, wie es um die Hygiene in Restaurants, Imbissbuden oder Bäckereien etc. bestellt ist. Der sogenannte Internet-Pranger treibt immer mehr Auswüchse – lesen Sie hier alles Wissenswerte rund zum Thema, ersten Veröffentlichungen und ersten prominenten Opfern…
Erste Bundesländer haben damit begonnen, alle Hygiene-Verstöße, bei denen ein Bußgeld über 350 Euro zu erwarten ist, im Internet zu veröffentlichen. Diese Einträge (selbst wenn am nächsten Tag alle Mängel beseitigt sind, bleiben 6 Monate online!!). Lesen Sie hier, welche ersten prominenten Opfer es erwischt hat, darunter eine Sterne-Köchin aus Thüringen und einen Wies’n-Wirt aus München…
Nach dem aktuellen Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts werden zurzeit die Auswirkungen auf das geplante Gesetz (Veröffentlichung von Kontrollergebnissen etc.) umfangreich diskutiert. Hier erfahren Sie die daraus resultierenden Folgen für die Gastronomie in Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern, denn es ist und bleibt weiterhin ernst!
Welche Regelung gilt derzeit zum Thema Rückstellproben bei Lebensmitteln? Was muss wie genau beachtet werden? Warum ist die Verunsicherung immer wieder so groß, was die Art der Lebensmittel für Rückstellproben, die Menge der Rückstellproben und die Zeitdauer der Einlagerung der Rückstellproben angeht? Hier finden Sie die Antworten...
Internetpranger für die Gastronomie, ein rotes Tuch für jeden Gastronomen und vor allem auch für die Verbände. Das Bundesland NRW hat den Gesetzentwurf zum "KTG" im Kabinett verabschiedet und zur parlamentarischen Beratung freigegeben. Dieser soll zum 01.01.2017 in Kraft treten und betrifft dann 150.000 Betrieb in NRW. Das zuständige Bundesministerium (BML) hat hierzu eine neue gesetzliche Regelung vorgelegt, auf deren Grundlage künftig die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen durch die Überwachungs-Behörden erfolgen soll.












