Die 3 wichtigsten Gebote zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln aus Sicht der Überwachung
Gewerbetreibende, die Lebensmittel oder Speisen herstellen, müssen heute mehr denn je Verantwortung für die hygienische Unbedenklichkeit der Produkte übernehmen. Der Gesetzgeber fordert, dass ein betriebliches Eigenkontrollsystem vorhanden sein muss. Hier erfahren Sie die 3 wichtigsten Gebote zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln...
Hygienemanagement aus Sicht der Lebensmittelüberwachung und wie Sie Ihren Betrieb im Zuge der Hygienampel-Anforderungen optimal vorbereiten, lesen Sie im nachfolgenden Bericht. Dort finden Sie auch die nötigen Infos, um Ihre bereits bestehende Hygieneampel bzw. das Kontrollbarometer anzufordern. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Das Hygiene-Netzwerk lässt Sie nicht im Regen stehen.
Mit dem vorliegenden Gesetz soll das von der Verbraucherschutzministerkonferenz erarbeitete Modell zur Bewertung, Darstellung und Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung im Landesrecht in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Ein solches Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentscheidungen auf der Basis von relevanten Informationen trifft - so ist die Denkweise und Motivation hinter diesem Gesetz. Inhalt und Ziel des Transparenz-Gesetzes lesen Sie hier...
Wieder muss der Gewerbetreibende blechen! Bisher waren Gebühren gemäß der Verordnung (EG) 882/2004 nur bei Nachkontrollen möglich. Es musste bei der Erstkontrolle ein entsprechender Mehraufwand entstanden sein um Gebühren kassieren zu können. Dies scheint einigen Bundesländern nicht mehr zu reichen, sie wollen sofort bei jeder Kontrolle mitkassieren. So sieht es aktuell aus...
Die voraussichtlich ab 01.01.2017 in Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen richten sich an den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe der Verbraucherschutzministerkonferenz des Bundes und der Länder aus.
Internetpranger für die Gastronomie, ein rotes Tuch für jeden Gastronomen und vor allem auch für die Verbände. Das Bundesland NRW hat den Gesetzentwurf zum "KTG" im Kabinett verabschiedet und zur parlamentarischen Beratung freigegeben. Dieser soll zum 01.01.2017 in Kraft treten und betrifft dann 150.000 Betrieb in NRW. Das zuständige Bundesministerium (BML) hat hierzu eine neue gesetzliche Regelung vorgelegt, auf deren Grundlage künftig die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen durch die Überwachungs-Behörden erfolgen soll.












