Hinzuschätzungen können teuer werden: Eigenverbrauch des Gastronomen darf Gewinn nicht schmälern
Es ist ganz normal, dass Gastronomen Waren für ihren Privatgebrauch entnehmen oder in der eigenen Gaststätte eine Mahlzeit einnehmen. Doch diese Entnahmen dürfen den betrieblichen Gewinn nicht mindern. Es ist jedoch nicht einfach, jedes Brot, jede Flasche Bier oder jede Mahlzeit exakt aufzuzeichnen. Auch das strikte Trennen von privaten und betrieblichen Einkäufen ist in der Praxis äußerst schwierig. Zur Vereinfachung hat die Finanzverwaltung Pauschbeträge für die privaten Entnahmen festgesetzt, die jährlich angepasst werden.