Vorsicht bei Lebensmitteln mit Gesundheitsversprechen

Aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen. Gesundheitsversprechen auf Lebensmittelpackungen, sogenannte „Health Claims“, halten meist nicht das, was sie versprechen. Kinderlebensmittel schneiden besonders schlecht ab: 75 Prozent tragen aus Sicht der Verbraucherzentralen übertriebene oder falsche Gesundheitsversprechen auf dem Etikett.

Einsatz von wasserlöslichen Wäschebeuteln als wichtiger Beitrag zur Betriebshygiene

Für unsere Rettungsstelle sind die Beutel ein großer Vorteil bei der Kontaminationsvermeidung und beim Handling. Nach dem Einsatz kommt die Einsatzkleidung direkt in den Wäschebeutel und somit unmittelbar in den Reinigungs- und Desinfektionsablauf…Wasserlösliche Wäschebeutel sind erfolgreich im Einsatz bei Rettungsstellen, Kranken- und Pflegebereichen sowie Asbestsanierern. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Hygienische Abläufe und Kontaminationsvermeidung in allen Bereichen der Nutzung. Das Hygiene-Netzwerk bietet zudem auch die Möglichkeit, durch eine variantenreiche Farbgestaltung der Beutel und Verschlussbänder, die innerbetrieblichen Abläufe und Hygieneanforderungen entsprechend zu optimieren.

Deutschlandweite Termine für das HoReCa-Fachseminar: Allergen-Kennzeichnung und kommende Anforderungen (LMIV) …

Allergen-Kennzeichnung und aktuelle Seminare beim Hygiene-Netzwerk- Fit für die Lebensmittelinformationsverordnung, Hygieneampel & Co - Das Hygiene-Netzwerk bereitet Sie und ihren Betrieb auf die aktuellen Anforderungen vor. Wichtig ist hierbei, dass seit dem 13.12.2014 die Allergen-Kennzeichnung auch in der Gastronomie / Gemeinschaftsverpflegung umzusetzen ist. Welche Herausforderungen das bedeutet, ist bisher noch nicht jedem klar. Worauf es ankommt und wie Sie sich optimal vorbereiten, erfahren Sie hier...

Seminar: Allergen-Kennzeichnung und kommende Anforderungen… - Fit für LMIV, Hygieneampel & Co -

Allergen-Kennzeichnung und gläserne Gewerbetreibende - Veränderungen in noch nie dagewesenem Maße.
Bereiten Sie sich darauf vor!

Einladung zum Fachseminar: Allergen-Kennzeichnung und kommende Anforderungen…
- Fit für LMIV, Hygieneampel & Co -

Zahl der Woche: 500 Liter Wasser werden zur Herstellung von 1/2 kg Brot benötigt

Jede Woche präsentiert das BMEL interessante Zahlen zu den Themen Ernährung und Landwirtschaft. Heute die Zahl 500.
500 Liter Wasser werden insgesamt benötigt, um ein halbes Kilogramm Brot herzustellen.
Denn der Herstellungsprozess des Brotes ist ebenso traditionsreich wie ressourcenintensiv: Auf dem Feld benötigen die Getreidepflanzen reichlich Regenwasser, um gut wachsen zu können.

BMEL-Sprecherstatement zu geschützten Herkunftskennzeichnungen bei Lebensmitteln

Zu den Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gegenüber dem Spiegel zu geschützten Herkunftskennzeichnungen von Lebensmitteln in der EU erklärt ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):
„Es geht dem Minister nicht darum, bestehende Kennzeichnungsregelungen abzuschaffen oder zu „opfern“.
Das Gegenteil ist der Fall: Als bekennender Regionalist setzt sich Bundesminister Schmidt dafür ein, dass die bestehenden Label und Kennzeichen verlässlich und verständlich sind.

Darf ein reines Aufback-Geschäft als Bäckerei bezeichnet werden?

Das Landgericht Wuppertal hat am 08.05.2013 entschieden, dass die Bezeichnung eines Ladenlokals, in welchem Backwaren einer anderen Bäckerei angeboten werden, als “Bäckerei” nicht irreführend ist. Nach der Verkehrsauffassung sei eine Bäckerei ein Geschäft, in welchem Backwaren erworben werden können, es müsse dort jedoch nicht zwangsläufig selbst gebacken werden.

Was bedeuten die Begriffe „Selbstbedienung“ und „alsbaldige Abgabe“?

Eine Fertigpackung ist nur dann zur alsbaldigen Abgabe an den Verbraucher bestimmt, wenn sie noch am gleichen oder spätestens am nächsten Tag verkauft werden soll.
Zudem kann von einer Selbstbedienung nur dann nicht ausgegangen werden, wenn die Ware lediglich vom Verkaufspersonal aus dem Verkaufsmöbel genommen werden kann.(Az.: 9 CS 13.599)
Quelle: http://openjur.de/u/640503.html

Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beschäftigt nicht nur die Gastronomie

Neue gesetzliche Regelungen zur Beschäftigung von Arbeitsnehmern: Ab dem 1. Januar 2015 gilt für die meisten in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestlohn von brutto 8,50 Euro pro Stunde. Auch Minijobber, die im gewerblichen Bereich oder in Privathaushalten beschäftigt sind, haben grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn. Von der Verpflichtung, den Mindestlohn zu zahlen, gibt es Ausnahmen...

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