Hygieneschulung

Neues Merkblatt zur Belehrung ihrer Mitarbeiter zum Corona-Virus

Coronavirus MerkblattDie aktuelle Corona-Virus Epidemie / Pandemie verursacht insbesondere auch in der Lebensmittelbranche große Verunsicherung. Aus diesem Anlass möchten wir Sie heute mit einem aktuellen Merkblatt bei der Umsetzung der Belehrung Ihrer Mitarbeiter zu diesem Thema unterstützen. Im Zuge Ihrer Sorgfaltspflicht sollten Sie dieses Merkblatt an alle Mitarbeiter verteilen und sich gegen Unterschrift abzeichnen lassen, dass die Inhalte verstanden und eingehalten werden.

Warum nicht jeder Döner nach deutschem Lebensmittelrecht Döner heißen darf? - Hygieneschulung

Döner ist nicht gleich Döner – warum nach deutschem Lebensmittelrecht schon seit Jahren nicht mehr jeder türkische Drehspieß Döner heißen darf?Döner ist nicht gleich Döner – warum nach deutschem Lebensmittelrecht schon seit Jahren nicht mehr jeder türkische Drehspieß Döner heißen darf? Bei aktuellen Kontrollen in Bayern wurde jetzt jedoch festgestellt, dass sich an diese Regeln in der Gastronomie kaum jemand hält… Wie kennzeichne ich Döner richtig, welche Fallstricke gibt es hierbei zu beachten? Lesen Sie hier mehr zur korrekten Kennzeichnung von Döner >>>

 

Todesfälle durch Listerien in Lebensmitteln - Hygieneschulung

Die durch Listerien ausgelöste Listeriose ist eine hochansteckende InfektionskrankheitDie durch Listerien ausgelöste Listeriose ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Umso schlimmer ist es, dass in den Waren der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG vermehrt genau solche Bakterien gefunden wurden und es bereits sogar zu Todesfällen kam. Welche Personengruppen müssen bei Listerien besonders gut aufpassen? Lassen Sie sich hier Ihre Fragen beantworten…

Veröffentlichung der Kontrollergebnisse - Neuigkeiten zum Internetpranger - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Die Verbraucherschutz-Organisation Foodwatch hat die Online-Plattform „TopfSecret“ ins Leben gerufen, auf der Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und dann für jeden ersichtlich veröffentlichen können. Erwartungsgemäß haben sich einige Lebensmittelunternehmen gegen die Veröffentlichung gewehrt. Es gibt hierzu nun erste Gerichtsentscheidungen. Hier finden Sie eine Übersicht über den aktuellen Sachstand zur Rechtsprechung…

 

6 Jahre Haft für Gastwirt in Großbritannien - Tod eines Allergikers durch Verzehr von Erdnüssen in der Gastronomie - Hygieneschulung

sechs-jahre-haft-fuer-gastwirt-in-großbritannien-tod-eines-allergikers-hygieneschulungIn Großbritannien wurde ein Gastwirt zu sechs Jahren Haft verurteilt, da er in einem Gericht Erdnüsse statt Mandeln verwendet hatte, ohne dies im Sinne der Allergen-Kennzeichnung kenntlich zu machen. Dadurch verstarb ein 38-jähriger Gast an einem allergischen Schock. Der Gast hatte zuvor ausdrücklich ein Essen ohne Erdnüsse bestellt. Ein Gericht in England verurteilte den 53-jährigen Gastwirt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe in Höhe von 6 Jahren. Lesen Sie hier weiter…

Für wen sind Untersuchungen auf Legionellen verpflichtend? - Hygieneschulung

Wann sind Untersuchungen auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen erforderlich?Wann sind Untersuchungen auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen erforderlich? Welche Bedeutung haben Legionellen in Trinkwasser? Gibt es eine Ansteckung von Mensch zu Mensch? Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Trinkwasser? Fragen über Fragen – hier finden Sie die Antworten…

 

Gute Hygiene bei Vereins- und Straßenfesten - Hygieneschulung

Gute Hygiene bei Vereins- und Straßenfesten

Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet unabhängig von den lebensmittelrechtlichen Vorschriften zivil- und strafrechtlich dafür, wenn es zu Gesundheitsfolgen bei Gästen durch nicht sichere Produkte kommt. Mithilfe der Leitlinie für Hygiene bei Straßen- und Vereinsfesten können Sie Fehler bei der Herstellung oder Abgabe von Lebensmitteln bei Festen vermeiden.
Die Leitlinie „Feste sicher feiern“ beschreibt erstmals bundesweit einheitliche Hygiene-Anforderungen. Festveranstaltern bietet sie einen Maßstab zur Orientierung, was hygienisch in der Praxis geht und was nicht. Weitere Infos finden Sie hier...

 

Dresdens Ekelbilanz: Bioexperimente, Mäuseplage und Dachs-Menü - Hygieneschulung

Dresdens Ekelbilanz: Bioexperimente, Mäuseplage und Dachs-Menü

Mottenlarven an Lebensmittelsäcken und Mäuse in Chipstüten sind noch einige der harmloseren Sachen, mit denen Lebensmittelüberwacher alltäglich konfrontiert werden. In Dresden ist die Ekelbilanz hingegen sehr hoch. Was macht ein Geschirrspüler in einer Autowerkstatt, welche Betriebe wurden beanstandet und wie soll es künftig mit den Lebensmittelkontrollen weitergehen, nachdem ein neues Internetphänomen ans Licht getreten ist? Lesen Sie hier mehr zu...

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen? - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Am 30.04.2019 trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Bezug auf Internet-Veröffentlichungen in Kraft.  Was ist nun konkret „neu“ im Gesetz?
1. Nach den Wörtern „Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit“ wird das Wort „unverzüglich“ eingefügt.
2. In Bezug auf Lebensmittel-Untersuchungen wird der Wortlaut „mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen“ durch die Wörter „von mindestens zwei Untersuchungen durch eine Stelle“ ersetzt.
3. Zusätzlich wurde nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 folgender Satz neu eingefügt: „Verstöße gegen bauliche Anforderungen, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, sowie Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben nach Satz 1 Nummer 3 außer Betracht.“
4. Im neuen Absatz 4a wurde eine Löschfrist für die Einträge von 6 Monaten aufgenommen.
Was bedeutet dies nun konkret für Sie in der Praxis??
Wie veröffentlichen derzeit die einzelnen Behörden?
Wie können Sie sich wehren, wenn Ihnen eine Veröffentlichung im Internet droht? Vom Hygiene-Netzwerk erhalten Sie Fakten und Ratschläge – hier weiterlesen

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