Urteil: Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. genehmigt “Oliven-Mix” mit grünen und schwarz eingefärbten Oliven - Hygieneschulung
Als ein Lebensmittelunternehmen ein Produkt mit der Bezeichnung "Oliven-Mix" auf den Markt brachte, wurde dies vom Verbraucherschutz beanstandet. Grund dafür war, dass der Verbraucher wegen des Namens getäuscht wird, da keine natürlich schwarzen Oliven im Produkt enthalten sind. Doch mit welchen Argumenten konnte das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. dagegenhalten? Lesen Sie hier mehr zu...