Urteil: Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. genehmigt “Oliven-Mix” mit grünen und schwarz eingefärbten Oliven - Hygieneschulung
Als ein Lebensmittelunternehmen ein Produkt mit der Bezeichnung "Oliven-Mix" auf den Markt brachte, wurde dies vom Verbraucherschutz beanstandet. Grund dafür war, dass der Verbraucher wegen des Namens getäuscht wird, da keine natürlich schwarzen Oliven im Produkt enthalten sind. Doch mit welchen Argumenten konnte das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. dagegenhalten? Lesen Sie hier mehr zu...
Ein Unternehmen, das eine bestimmte Brotsorte unter dem Namen "Ochsenbrot" vertreibt, klagt nun, weil ein anderes Unternehmen ihre Brotsorte "Oxbrot" nannte. Bei diesen ähnlichen Namen könnte nun Verwechslungsgefahr bestehen. Doch wie geht das Gericht damit um? Lesen Sie hier mehr zu...
Die Verordnung (VO) 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) regelt bei vorverpackten Lebensmitteln verpflichtende Informationen über Lebensmittel direkt auf der Verpackung oder auf einem an der Packung befestigten Etikett. Lesen Sie hier, wie Sie richtig kennzeichnen...
In den USA, Kanada, Australien und Neuseeland ist die neue gv-Kartoffel bereits als Lebensmittel zugelassen. Durch zahlreiche Vorteile soll sie auch bald in anderen Ländern zum Vorschein kommen. Doch was ist an dieser Kartoffel überhaupt so besonders und was macht sie so beliebt? Lesen Sie hier mehr zu…
Während in einigen Ostasiatischen Ländern wie China und Indonesien noch immer Hunde und Katzen für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, verabschiedete nun das Repräsentantenhaus in den USA ein Gesetz, das diese Schlachtung verbietet. Wie ist nun die rechtliche Lage und auf welche Strafen kann man sich einstellen?
Forscher des Instituts für Lebensmittelqualität und –sicherheit der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) und der terraplasma GmbH entdeckten eine neue Methode, mit der man Bakterien wie Listerien und Salmonellen auf Wurstprodukten abtöten kann. Wie funktioniert dieses neue Verfahren und wird es künftig Wurstwaren und abgepackte Salate ohne Keime geben? Lassen Sie sich hier Ihre Fragen beantworten…
Darf bei der Bezeichnung „„Gemischtes Hackfleisch“, „Hackfleisch halb und halb“ und „Hackfleisch aus Schwein und Rind“ ein frei wählbares Mischverhältnis (zB 60/40% oder 70/30%) eingesetzt werden oder gibt es hier genaue Vorgaben für das Mengenverhältnis? Über diese Frage hatte nun das Fachgremium des ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) zu entscheiden. Das Ergebnis lesen Sie hier…
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.03.2018 wurde entscheiden, dass Internet-Veröffentlichungen zu Hygieneverstößen durch die Behörden im Internet veröffentlicht werden dürfen. Dies ist ein Grundsatzurteil des höchsten deutschen Gerichtes und muss nun ab April 2019 vollzogen werden. Hierzu wird gerade das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz angepasst. Somit sind alle Kontrollergebnisse für Ihre Gäste und vor allem auch für die Presse im Internet einsehbar. Der bisher stark kritisierte "Internetpranger" ist somit ab April 2019 ein gravierender Einschnitt für alle Lebensmittelbetriebe. Eine Veröffentlichung im Internet wird weitreichende negative Folgen, bis hin zu einer möglichen Betriebsschließung haben. Erste Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und das Saarland veröffentlichen die Verstöße bereits jetzt. Lesen Sie hier weiter...
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 21. März 2018 (1 BvF 1/13) in Bezug auf § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) wurde die Bundesregierung beauftragt, bis zum 30.04.2019 eine Umsetzung der Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet vorzunehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet finden Sie hier.
Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1 BvF 1/13) trifft die Gastronomie sehr hart – in seinem Urteil hat das Gericht entschieden, dass Internet-Veröffentlichungen der Behörden zu Hygiene-Verstößen (der sogenannte Internet-Pranger) zulässig sind. Das heißt für die Gastronomie, alle zukünftigen amtlichen Lebensmittel-Kontrollen haben massive Auswirkungen – da der Kunde über Internet-Einträge sofort alle Mängel in ihrem Betrieb erkennen kann. Was bedeutet dies nun für Sie genau? Wie kann man sich evtl. darauf vorbereiten? Lesen Sie hier weiter …












