Neue Acrylamid-Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2017/2158 DER KOMMISSION) - Hygieneschulung
Lebensmittelhersteller, Restaurants und Imbissbetriebe müssen seit dem 11.04.2018 Vorgaben zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid einhalten. Ziel ist es unter anderem, ein übermäßiges Frittieren von Pommes zu vermeiden und Brot möglichst hell zu backen. Hier finden Sie die neue Verordnung dazu....