Erste Bundesländer kündigen die sofortige Umsetzung des Internet-Prangers bei Hygiene-Verstößen von Lebensmittelunternehmen an - Hygieneschulung
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 21. März 2018 (1 BvF 1/13) in Bezug auf § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) wurde die Bundesregierung beauftragt, bis zum 30.04.2019 eine Umsetzung der Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet vorzunehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet finden Sie hier.
Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1 BvF 1/13) trifft die Gastronomie sehr hart – in seinem Urteil hat das Gericht entschieden, dass Internet-Veröffentlichungen der Behörden zu Hygiene-Verstößen (der sogenannte Internet-Pranger) zulässig sind. Das heißt für die Gastronomie, alle zukünftigen amtlichen Lebensmittel-Kontrollen haben massive Auswirkungen – da der Kunde über Internet-Einträge sofort alle Mängel in ihrem Betrieb erkennen kann. Was bedeutet dies nun für Sie genau? Wie kann man sich evtl. darauf vorbereiten? Lesen Sie hier weiter …
Laut niedersächsischem Agrarministerium "steht eine Reduzierung der Gebührenhöhen im Raum". Doch mit welchen Neuregelungen ist in Niedersachsen nun zu rechnen und welche Konsequenzen stehen für das Bundesland an? Lassen Sie sich hier Ihre Fragen beantworten...
Während des Reifungsprozesses entsteht beim Käse eine feste Rinde, die den Käse vor dem Verderb und der Austrocknung schützen soll. Zur Behandlung der Oberfläche wird der Konservierungsstoff Natamycin verwendet. Doch wie sehen die rechtlichen Regelungen bezüglich dieses Konservierungsstoffes aus und wie schädlich ist er wirklich? Lesen Sie hier mehr zu...












