Weitere Hygiene-Smiley Auszeichnung für ein vorbildliches Hygiene-Management der Unternehmensgruppe Drubba im Hochschwarzwald
HACCP und Hygiene in einem Top-Zustand. So bewertet das Hygiene-Netzwerk einen weiteren Betrieb der Drubba GmbH aufgrund der durchgeführten Hygienechecks und übergibt die Hygieneauszeichnung für besonders gute Betriebe. „Hygiene ist für mich die selbstverständlichste tägliche Herausforderung…“, so Thomas Drubba (Geschäftsführer). Wie Sie Ihren Betrieb sicher und zukunftsfähig in diesem Bereich aufstellen, lesen Sie hier…
Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 30.07.2016 auf den Seiten 3 bis 34 ein Leitfaden zu PRP („prerequisite programs“ = Basishygienemaßnahmen) und HACCP („Hazard Analysis and Critical Control Points“ = Grundsätze zur Gefahrenanalyse und Überwachung kritischer Kontrollpunkte) veröffentlicht. Der neue Leitfaden soll insbesondere als praktische Orientierungshilfe für den Lebensmittelunternehmenr & Gastronomen gelten. Hier finden Sie alle Infos dazu.
Seit dem 26.04.2017 wird durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Hygieneampel für das Bundesland Niedersachsen eingeführt - allerdings etwas anders als in NRW. Im Unterschied zu der Hygieneampel in Nordrhein-Westfalen werden in Niedersachsen nicht 73 Maluspunkte vergeben sondern wie in allen bisherigen Modellen 80 Maluspunkte. Das bedeutet, in Niedersachsen ist die Hygieneschulung mit insgesamt 7 Punkten ein wesentlicher Bestandteil der Hygienebewertung für Lebensmittelbetriebe. Lesen Sie hier weiter...
HACCP - Ein neuer Leitfaden der EU-Kommission wurde für die Umsetzung von HACCP-gestützten Verfahren und zur Erleichterung der Umsetzung der HACCP-Grundsätze in bestimmten Lebensmittelunternehmen herausgegeben. Dieser HACCP-Leitfaden richtet sich vor allem an die Lebensmittelunternehmen und die zuständigen Behörden und dient der Umsetzung von Verfahren gemäß den HACCP-Grundsätzen und der Flexibilität bei der Umsetzung solcher Verfahren, vor allem in kleinen Unternehmen.
Mit dem vorliegenden Gesetz soll das von der Verbraucherschutzministerkonferenz erarbeitete Modell zur Bewertung, Darstellung und Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung im Landesrecht in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Ein solches Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentscheidungen auf der Basis von relevanten Informationen trifft - so ist die Denkweise und Motivation hinter diesem Gesetz. Inhalt und Ziel des Transparenz-Gesetzes lesen Sie hier...












