Neues Merkblatt zur Belehrung ihrer Mitarbeiter zum Corona-Virus
Die aktuelle Corona-Virus Epidemie / Pandemie verursacht insbesondere auch in der Lebensmittelbranche große Verunsicherung. Aus diesem Anlass möchten wir Sie heute mit einem aktuellen Merkblatt bei der Umsetzung der Belehrung Ihrer Mitarbeiter zu diesem Thema unterstützen. Im Zuge Ihrer Sorgfaltspflicht sollten Sie dieses Merkblatt an alle Mitarbeiter verteilen und sich gegen Unterschrift abzeichnen lassen, dass die Inhalte verstanden und eingehalten werden.
Durch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch wurde am 11.12.2019 berichtet, dass derzeit wohl etwa jede dritte vorgeschriebene Lebensmittelkontrolle in Deutschland aufgrund von Personalmangel in den Bundesländern, die für diese Kontrollen zuständig sind, ausfallen würde. Wie immer schieben sich die Verantwortlichen gegenseitig die Schuld zu. Lesen Sie hier die Fakten zur Organisation der Lebensmittelüberwachung und zur Situation der Lebensmittelkontrollen in Deutschland….
Die durch Listerien ausgelöste Listeriose ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Umso schlimmer ist es, dass in den Waren der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG vermehrt genau solche Bakterien gefunden wurden und es bereits sogar zu Todesfällen kam. Welche Personengruppen müssen bei Listerien besonders gut aufpassen? Lassen Sie sich hier Ihre Fragen beantworten…
Wann sind Untersuchungen auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen erforderlich? Welche Bedeutung haben Legionellen in Trinkwasser? Gibt es eine Ansteckung von Mensch zu Mensch? Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Trinkwasser? Fragen über Fragen – hier finden Sie die Antworten…
Werden Lebensmittel in/auf Speisen- und Getränkekarten oder –aushängen bzw. – tafeln, etc. angeboten, ist die erforderliche Kennzeichnung sowie ggf. Kenntlichmachung deutlich lesbar und nachvollziehbar für die Verbraucher den jeweiligen Lebensmitteln zuzuordnen.

Laut Beschluss des VG Stuttgart vom 02.04.2019 in einer Verwaltungsrechtsache im Zusammenhang mit der Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB, wurde eine Veröffentlichung eines Untersuchungsergebnisse des Chemischen- und Veterinär-Untersuchungsamtes in Stuttgart im Internet-Portal des Landes Baden-Württemberg untersagt. Bei dem untersuchten Produkt handelte es sich um einen Räucherschinken bei dem die Höchstmengen an Nitrat überschritten waren. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Insbesondere hat das VG Stuttgart keine Entscheidung in der Sache getroffen. Hier weitere Infos zum Urteil…












