Was darf genau als „gemischtes Hackfleisch“ bezeichnet werden – welche Mengenverhältnisse müssen hier vorliegen? - Hygieneschulung
Darf bei der Bezeichnung „„Gemischtes Hackfleisch“, „Hackfleisch halb und halb“ und „Hackfleisch aus Schwein und Rind“ ein frei wählbares Mischverhältnis (zB 60/40% oder 70/30%) eingesetzt werden oder gibt es hier genaue Vorgaben für das Mengenverhältnis? Über diese Frage hatte nun das Fachgremium des ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) zu entscheiden. Das Ergebnis lesen Sie hier…
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.03.2018 wurde entscheiden, dass Internet-Veröffentlichungen zu Hygieneverstößen durch die Behörden im Internet veröffentlicht werden dürfen. Dies ist ein Grundsatzurteil des höchsten deutschen Gerichtes und muss nun ab April 2019 vollzogen werden. Hierzu wird gerade das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz angepasst. Somit sind alle Kontrollergebnisse für Ihre Gäste und vor allem auch für die Presse im Internet einsehbar. Der bisher stark kritisierte "Internetpranger" ist somit ab April 2019 ein gravierender Einschnitt für alle Lebensmittelbetriebe. Eine Veröffentlichung im Internet wird weitreichende negative Folgen, bis hin zu einer möglichen Betriebsschließung haben. Erste Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und das Saarland veröffentlichen die Verstöße bereits jetzt. Lesen Sie hier weiter...
Eine neue Durchführungsverordnung soll ab 2020 dafür sorgen, dass primäre Zutaten, die eine andere Herkunft als das Lebensmittel haben, entsprechend gekennzeichnet werden. Was gilt es dabei zu beachten und wie wird mit den vielen Lebensmitteln umgegangen, die noch vor der neuen Verordnung auf den Markt gebracht wurden? Lesen Sie hier mehr zu...
Bestimmte Lebensmittelinhaltsstoffe wie Zitronensäure und 6-Ginerol sorgen bei uns für ein verändertes Geschmacksempfinden, das nun von einem Team unter anderem von der Technischen Universität München genauer untersucht wurde. Inwiefern beeinflussen besonders die oben genannten Lebensmittelinhaltstoffe nun konkret unser Geschmacksempfinden und welche Prozesse entstehen dabei? Lesen Sie hier mehr zu...
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 21. März 2018 (1 BvF 1/13) in Bezug auf § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) wurde die Bundesregierung beauftragt, bis zum 30.04.2019 eine Umsetzung der Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet vorzunehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet finden Sie hier.
Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 einen Gesetzentwurf zum Hygiene-Pranger verabschiedet – die Löschfrist für Einträge zu Hygiene-Verstößen im Internet beträgt nun 6 Monate. Mit Inkraftreten der Änderungen im April 2019 werden wieder alle Hygiene-Verstöße, bei denen ein Bußgeld über 350 Euro zu erwarten ist, im Internet veröffentlicht. Dies kann für die Lebensmittelbetriebe existenzielle Auswirkungen haben. Lesen Sie hier alle Details dazu...
Im Bericht des Magazins "Frontal 21" wird aufgedeckt, dass vielen Fleisch- und Wurstwaren heimlich Wasser hinzugefügt wird. Dies passiert alles, ohne dass es jemand bemerkt.Mittlerweile gilt bei uns auch bei Lebensmitteln: Hauptsache günstig. Mit Zusatz von bestimmten Proteinen aus Schlachtabfällen kann man den Produkten mehr Wasser zufügen als üblich. Dadurch wird das Fleisch deutlich schwerer und lässt sich teurer verkaufen. Lesen Sie hier weiter...
Immer wieder ist zu lesen: „...Mett nach Art einer frischen Zwiebelmettwurst“ – ist dies so zulässig gemäß den deutschen Lebensmittel-Leitsätzen oder als irreführende Bezeichnung anzusehen. Hierzu musste nun das Fachgremium des ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) eine Entscheidung treffen. Das Ergebnis hierzu lesen Sie hier…












