Hygieneampel nun auch in Niedersachsen
Seit dem 26.04.2017 wird durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Hygieneampel auch für das Bundesland Niedersachsen eingeführt. Die Hygieneampel soll zunächst in den Städten Braunschweig und Hannover sowie im Landkreis Celle in allen Lebensmittelbetrieben und Gaststätten getestet werden. Somit ist Niedersachsen nun das zweite Bundesland mit der Umsetzung zur Hygieneampel, welche dort zukünftig die Ergebnisse der kommunalen Lebensmittelkontrollen in Gaststätten, Fleischereien, Bäckereien oder Kantinen transparent darstellen. Wichtig: Die kontrollierten Betriebe haben mit der neuen Hygieneampel jetzt erstmals auch die Möglichkeit, ihren Kunden die guten Ergebnisse über den offiziellen Aushang (Kontrollbarometer) mitzuteilen und somit Werbung in eigener Sache für ihre gute Betriebshygiene zu betreiben.


Aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse wurde eine Gaststätte unter Anordnung der sofortigen Vollziehung geschlossen. Die Erteilung einer unbefristeten Gaststättenerlaubnis wurde ebenfalls abgelehnt - allerdings unrechtmäßig. Lesen Sie hier mehr zu dem Fall...
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat beschlossen, dass die Gaststättenerlaubnis einer Münchner Gesellschaft wegen gaststättenrechtlicher Unzuverlässigkeit durch Steuerstraftaten des Geschäftsführers, welcher alleinvertretungsberechtigt ist, sofort widerrufen wird. Somit darf das Lokal im Stadtzentrum von München nicht unter Leitung des bisherigen Geschäftsführers bis zur Entscheidung des Gerichts über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs weiterbetrieben werden.
HACCP - Ein neuer Leitfaden der EU-Kommission wurde für die Umsetzung von HACCP-gestützten Verfahren und zur Erleichterung der Umsetzung der HACCP-Grundsätze in bestimmten Lebensmittelunternehmen herausgegeben. Dieser HACCP-Leitfaden richtet sich vor allem an die Lebensmittelunternehmen und die zuständigen Behörden und dient der Umsetzung von Verfahren gemäß den HACCP-Grundsätzen und der Flexibilität bei der Umsetzung solcher Verfahren, vor allem in kleinen Unternehmen.
Hygienemanagement aus Sicht der Lebensmittelüberwachung und wie Sie Ihren Betrieb im Zuge der Hygienampel-Anforderungen optimal vorbereiten, lesen Sie im nachfolgenden Bericht. Dort finden Sie auch die nötigen Infos, um Ihre bereits bestehende Hygieneampel bzw. das Kontrollbarometer anzufordern. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Das Hygiene-Netzwerk lässt Sie nicht im Regen stehen.
Hygieneampel – seit dem 22.03.2017 ist das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) in Kraft und setzt neue Maßstäbe für jeden Gewerbetreibenden. Jetzt ist sofortiges Handeln angesagt, damit Ihre Ampel nicht rot sieht. Wie Sie sich auf die kommenden Kontrollen vorbereiten und Ihren Lebensmittelbetrieb auf sichere Beine stellen, lesen Sie hier...












