VGH Mannheim: Räucherlachs - aufgetaut oder frisch?
Lebensmittel in Fertigpackungen, die im Zuge ihrer Herstellung zwischenzeitlich tiefgefroren waren, müssen in Verbindung mit ihrer Verkehrsbezeichnung den Hinweis „aufgetaut“
tragen. Dieser Hinweis darf nur dann entfallen, wenn der Verbraucher durch sein Fehlen nicht getäuscht wird; beispielsweise, wenn eine allgemeine Verkehrsauffassung darüber besteht, dass ein Erzeugnis während seiner Herstellung tiefgefroren wird. Eine solche Verkehrsauffassung gibt es indes für geschnittenen Räucherlachs nicht..


















