Luftreiniger mit integriertem UV-C Lichtfilter und HEPA

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HoReCa

Exakte Bestimmung der Frittieröl-Qualität mit dem neuen Ölqualitätsmessgerät FOM 320

INGOLSTADT – (09. August 2013) – Als Nachfolger des Ölqualitätsmessgerätes FOM 310 bringt ebro jetzt das FOM 320 mit neuem, robustem Sensorschutz zur zuverlässigen und exakten Bestimmung der Frittierölqualität auf den Markt. Das Gerät misst die Qualität des Frittieröls mittels eines beschichteten Sensors in einem Bereich von 0% bis 40% TPM (Total Polar Materials) bei einer Öl-Temperatur von +50 °C bis +200 °C.

VGH Mannheim: Räucherlachs - aufgetaut oder frisch?

Lebensmittel in Fertigpackungen, die im Zuge ihrer Herstellung zwischenzeitlich tiefgefroren waren, müssen in Verbindung mit ihrer Verkehrsbezeichnung den Hinweis „aufgetaut“
tragen. Dieser Hinweis darf nur dann entfallen, wenn der Verbraucher durch sein Fehlen nicht getäuscht wird; beispielsweise, wenn eine allgemeine Verkehrsauffassung darüber besteht, dass ein Erzeugnis während seiner Herstellung tiefgefroren wird. Eine solche Verkehrsauffassung gibt es indes für geschnittenen Räucherlachs nicht..

Hygiene-Fachseminar „Zukunftstrends der Lebensmittelhygiene“ bietet kompetentes Wissen zu aktuellen Gesetzesänderungen

Zukunftstrends der Lebensmittelhygiene - Seminar

Das Fachseminar „Zukunftstrends der Lebensmittelhygiene“ des Hygiene-Netzwerk, bietet ein umfangreiches Portfolio an Wissensvermittlung und Praxisanwendungen, rund um die aktuellen Themen HACCP und der Gesetzesänderungen in der Lebensmittelbranche. Im Vordergrund stehen dabei die Entwicklungen zu den Themen Verbraucherinformationsgesetz (VIG), Hygieneampel, Risikobewertung der Betriebe und HACCP.

Aktion hygienische Küche – Chefs mit Durchblick gesucht

Machen Sie mit bei der "Aktion hygienische Küche – Chefs mit Durchblick" gesucht.
Verantwortungsvolle Küchenchefs erhalten notwendige Unterstützung bei der betrieblichen Eigenkontrolle. Sie erhalten als Teilnehmer an der kostenlosen „Aktion hygienische Küche“ 1 Monat lang unverbindlich den Hygieneschnelltests Clean Card® PRO zum testen.  Als etablierter Schnelltest zur Hygiene-Überwachung, schafft die Clean Card® PRO zuverlässige und schnelle Reinigungskontrolle für ein hygienisches Umfeld.

Hygiene-Plus Shop bietet Pregas Lesern Rabattaktion

Bergheim 30.07.13

Das Hygiene-Netzwerk bietet den Lesern der Pregas die einmalige Gelegenheit den neuen Onlineshop Hygiene-Plus kennen zu lernen. 10,00 € Rabatt werden derzeit auf das gesamte Sortiment aus hochwertigen und professionellen Angeboten für die Bereiche Hygiene, HACCP, Beratung, Schädlingsbekämpfung und Gastronomiebedarf geboten.

Einsatz der Clean Card® PRO zur Kontrolle der Reinigung in Lebensmittelbetrieben

Lebensmittelhersteller, –verarbeiter und -lieferanten müssen alle Vorkehrungen treffen, um die Nahrungsmittelsicherheit und Qualität zu gewährleisten. Die angemessene Reinigung ist ein wesentlicher Teil der Lebensmittelhygiene, um der Verunreinigung durch pathogene oder andere schädliche Mikro-Organismen vorzubeugen, die sich über die Lebensmittel, Arbeitsfläche und Arbeitsutensilien verschleppen.

Zur Minimierung der daraus möglicherweise erwachsenden Hygienerisiken sind schnelle und kostengünstige Verfahren wünschenswert.

Fachseminar: Zukunftstrends der Lebensmittelhygiene

Zukunftstrends der Lebensmittelhygiene - Seminar

Termin:
Mi. 12.06.2013 10:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluß: Mo. 27.05.2013

Termin:
Di. 02.07.2013 10:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluß: Mo. 17.06.2013

Seminarort:
Handelshof Köln GmbH & Co.KG
Betriebsstätte Köln-Müngersdorf
Widdersdorfer Straße 429-431
D-50933 Köln-Müngersdorf

Neuste Entwicklung im Hinblick auf den Vollzug von § 40 Abs. 1a LFGB/VIG

Nachdem bereits das Land Baden-Württemberg die Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB einstweilen gestoppt hatte, sieht sich nun auch der Freistaat Bayern zu einem solchen Schritt veranlasst. Hintergrund sind veröffentlichte Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH) vom 18.03.2013, in denen erhebliche rechtliche Bedenken an der Rechtsgrundlage der Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB geäußert wurden.

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