FAQ zur Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) - Allergenkennzeichnung
Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Allergen-Kennzeichnung. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zum Thema LMIV. Warum ist eine schriftliche Kennzeichnung sicherer? Welche Herausforderung stellt das Allergenmanagement dar? Ist eine Generalklausel im Sinne von "Kann Spuren von ... enthalten." ausreichend? Ihr Betrieb wird von einem Caterer beliefert. Was ist zu beachten? Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für das Frühstücksbuffet? Wie häufig müssen die Unterlagen zur Allergen-Kennzeichnung überarbeitet werden? ...


Ein HACCP Konzept mit buntem Reinigungsplan alleine genügt nicht - die Umsetzung und Eigenkontrollen müssen stimmig sein und greifbare Resultate bieten. Optische Sauberkeit ist dabei zwar schon ein erster und guter Schritt, reicht aber nicht aus, um das unsichtbare Gefahrenpotential zu erfassen. Nicht alleine das Vorhandensein eines Reinigungs- und Desinfektionsplanes, sondern die tatsächliche Erfolgskontrolle ist notwendig, um eine funktionierende Hygiene im Betrieb zu gewährleisten. Ist in Sekundenschnelle eine wirksame Eigenkontrolle möglich?
skai mobile bietet mobile Lösungen für das branchenunabhängige Qualitäts- und Logistikmanagement. Die mobile Erfassung von Informationen sowie deren Verarbeitung, Auswertung und Bereitstellung der Informationen gehören zur Leistungsstärke. Jürgen Busacker ist Partner im Hygiene-Kompetenzteam. "Hygiene ist für mich privat schon immer ein Thema gewesen und hat durch das Hygiene Netzwerk nun auch in meinem Berufsleben den Einzug gefunden."...
Das Verbraucherschutzministerium in NRW gibt bekannt: Die Vorgaben der LMIV bzw. der VorlLMIEV zur Allergenkennzeichnung sind grundsätzlich auch in Kindertagesstätten anzuwenden...
Mit Capri bietet die Sundays & Friends GmbH aus Berlin Gastronomen einen neuen Service, mit dem sie ohne großen Aufwand ihre Internetpräsenz, Online-Reservierungen und topaktuelle PR-Arbeit steuern können. Mit der neuen Lösung werden Funktionen und Mehrwerte geboten, die jedes Restaurant heutzutage dringend braucht, um mehr Gäste zu gewinnen und den Umsatz zu erhöhen.
Ist es rechtlich zulässig, nach erfolgter Kennzeichnung der 14 Allergene den folgenden Zusatz anzubringen: "Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben" und "Wir übernehmen keine Haftung für eine etwaige Kreuzkontamination"?
Erst vor kurzem wurde ein umfangreicher Relaunch der Marke und des Internetauftritts durchgeführt, bei dem auch die Erweiterung des eigenen redaktionellen Contents im Vordergrund steht. Aber nicht nur die Marke Pregas hat ein neues Erscheinungsbild, auch das Team wird zukünftig durch ein neues Gesicht verstärkt. Silke Offermann, die bisher bei Intergerma als Prokuristin und Mitglied der Geschäftsleitung tätig war und dort den Bereich Marketing für die Hotellerie verantwortet hat, wird als „Head of Pregas“ die Führung des Portals übernehmen.
Wein kann Fisch oder andere Eiweißprodukte enthalten. Sie werden verwendet, um bei der Weinherstellung unerwünschte Trübstoffe zu entfernen. Fraglich ist nun, ob die eingesetzten tierischen Stoffe als Allergene im Sinne der LMIV gekennzeichnet werden müssen, da diese evtl. Allergien auslösen können. Antworten dazu gibt es hier...












