Für wen sind Untersuchungen auf Legionellen verpflichtend? - Hygieneschulung
Wann sind Untersuchungen auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen erforderlich? Welche Bedeutung haben Legionellen in Trinkwasser? Gibt es eine Ansteckung von Mensch zu Mensch? Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Trinkwasser? Fragen über Fragen – hier finden Sie die Antworten…


Werden Lebensmittel in/auf Speisen- und Getränkekarten oder –aushängen bzw. – tafeln, etc. angeboten, ist die erforderliche Kennzeichnung sowie ggf. Kenntlichmachung deutlich lesbar und nachvollziehbar für die Verbraucher den jeweiligen Lebensmitteln zuzuordnen.
Am 30.04.2019 trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Bezug auf Internet-Veröffentlichungen in Kraft. Was ist nun konkret „neu“ im Gesetz?
Laut Beschluss des VG Stuttgart vom 02.04.2019 in einer Verwaltungsrechtsache im Zusammenhang mit der Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB, wurde eine Veröffentlichung eines Untersuchungsergebnisse des Chemischen- und Veterinär-Untersuchungsamtes in Stuttgart im Internet-Portal des Landes Baden-Württemberg untersagt. Bei dem untersuchten Produkt handelte es sich um einen Räucherschinken bei dem die Höchstmengen an Nitrat überschritten waren. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Insbesondere hat das VG Stuttgart keine Entscheidung in der Sache getroffen. Hier weitere Infos zum Urteil…
In einem Eilantrag hat das Verwaltungsgerichtes Regensburg am 13.03.2019 (Az.: RN 5 S 19.189) entschieden, dass ein Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucher-Informations-Gesetz (VIG), der über die Internetplattform „Topf Secret“ von Foodwatch gestellt wurde, verweigert wurde. Foodwatch und seine neue Plattform „TopfSecret“ führte in den ersten Wochen nach Inbetriebnahme zu massenhaften Auskunfts-Anträgen von interessierten Bürgern geführt. Ziel von Foodwatch ist es, dass die Verbraucher die letzten beiden behördlichen Kontrollberichte auf „Topf Secret“ veröffentlichen, nachdem die Behörde diese an die anfragenden Verbraucher übermittelt hat. Was hat das für Auswirkungen auf zukünftige Veröffentlichungen...
Der Bundestag hat am 14. März 2019 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zugestimmt – mit der Gesetzesänderung sollen künftig die Lebensmittel-Behörden die Verbraucher 6 Monate lang über festgestellte Verstöße bezüglich Hygiene-Verstößen über das Internet, den sogenannten „Hygiene-Pranger“, informieren. Wichtig ist hierbei, dass nun au8ch schnellstmöglich ein bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog geschaffen werden soll, der bundesweit einheitliche Vorgabe zum Bußgeldrahmen für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße erläutert…
Was die Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen, den sogenannten „Hygiene-Pranger“, angeht, gab es bei einer aktuellen Anhörung des im Bundestags-Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin sehr unterschiedliche Meinungen. Nun ist von Löschfristen und dänischem Smiley-System die Rede und ein Bußgeld-Katalog, wie bei Verkehrs-Verstößen, wurde gefordert. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wie konnten die Konflikte gelöst werden? Lesen Sie hier mehr zu…












