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Lebensmittelrecht - Pflichtangaben gemäß der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) im Onlinehandel - Hygieneschulung

lebensmittelrecht-pflichtangaben-gemaess-der-lebensmittelinformations-verordnung-lmiv-onlinehandel-hygieneschulungDie Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) gilt seit dem 13. 12.2014 in allen Mitgliedgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft (EU). Zusätzlich gibt es in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht von Zusatzstoffen (z.B. Farbstoffe, Süßstoffe…) nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV). Diese Verordnung gilt schon seit fast 20 Jahren und betrifft nur die Kennzeichnung bei Abgabe von Lebensmitteln in Deutschland. Beide Verordnungen beinhalten eine ganze Reihe von verpflichtenden Angaben. Wir wollen Ihnen helfen, sich einen Überblick über die bestehenden Pflichtangaben im Onlinehandel zu verschaffen. Händlern die die entsprechenden verpflichtenden Angaben im Rahmen ihres Angebotes nicht für Käufer / Interessenten bereithalten, droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

 

Für wen sind Untersuchungen auf Legionellen verpflichtend? - Hygieneschulung

Wann sind Untersuchungen auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen erforderlich?Wann sind Untersuchungen auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen erforderlich? Welche Bedeutung haben Legionellen in Trinkwasser? Gibt es eine Ansteckung von Mensch zu Mensch? Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Trinkwasser? Fragen über Fragen – hier finden Sie die Antworten…

 

Informationen über Kennzeichnung und Kenntlichmachung von Lebensmitteln in Speisen- und Getränkekarten

Speisekartenerstellung und Getränkekarte: Worauf muss ich achten?Werden Lebensmittel in/auf Speisen- und Getränkekarten oder –aushängen bzw. – tafeln, etc. angeboten, ist die erforderliche Kennzeichnung sowie ggf. Kenntlichmachung deutlich lesbar und nachvollziehbar für die Verbraucher den jeweiligen Lebensmitteln zuzuordnen.
Neben der allgemeinen Information über das angebotene Lebensmittel in der Speisen- und Getränkekarte, kann die Kennzeichnung und Kenntlichmachung der Lebensmittel auch dazu dienen, den Verbrauchern, die auf bestimmte Lebensmittel allergisch reagieren, frühzeitig die Möglichkeit zu geben, sich für ein ihnen verträgliches Lebensmittel zu entscheiden.  Daher sind in den Speisen - und Getränkekarten folgende Angaben gesetzlich vorgeschrieben:
•    Verkehrsbezeichnung (einschl. Qualitätsmerkmale)
•    Preise und ggf. die Mengenangabe (bei Getränken)
•    Zusatzstoffe
•    Allergene
•    ggf. zusätzliche Kennzeichnung (z.B. Verwendung von gentechnisch veränderten LM). Lesen Sie hier weiter, wie Sie eine korrekte Speise- und Getränkekarte erstellen…

Gute Hygiene bei Vereins- und Straßenfesten - Hygieneschulung

Gute Hygiene bei Vereins- und Straßenfesten

Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet unabhängig von den lebensmittelrechtlichen Vorschriften zivil- und strafrechtlich dafür, wenn es zu Gesundheitsfolgen bei Gästen durch nicht sichere Produkte kommt. Mithilfe der Leitlinie für Hygiene bei Straßen- und Vereinsfesten können Sie Fehler bei der Herstellung oder Abgabe von Lebensmitteln bei Festen vermeiden.
Die Leitlinie „Feste sicher feiern“ beschreibt erstmals bundesweit einheitliche Hygiene-Anforderungen. Festveranstaltern bietet sie einen Maßstab zur Orientierung, was hygienisch in der Praxis geht und was nicht. Weitere Infos finden Sie hier...

 

Dresdens Ekelbilanz: Bioexperimente, Mäuseplage und Dachs-Menü - Hygieneschulung

Dresdens Ekelbilanz: Bioexperimente, Mäuseplage und Dachs-Menü

Mottenlarven an Lebensmittelsäcken und Mäuse in Chipstüten sind noch einige der harmloseren Sachen, mit denen Lebensmittelüberwacher alltäglich konfrontiert werden. In Dresden ist die Ekelbilanz hingegen sehr hoch. Was macht ein Geschirrspüler in einer Autowerkstatt, welche Betriebe wurden beanstandet und wie soll es künftig mit den Lebensmittelkontrollen weitergehen, nachdem ein neues Internetphänomen ans Licht getreten ist? Lesen Sie hier mehr zu...

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen? - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Am 30.04.2019 trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Bezug auf Internet-Veröffentlichungen in Kraft.  Was ist nun konkret „neu“ im Gesetz?
1. Nach den Wörtern „Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit“ wird das Wort „unverzüglich“ eingefügt.
2. In Bezug auf Lebensmittel-Untersuchungen wird der Wortlaut „mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen“ durch die Wörter „von mindestens zwei Untersuchungen durch eine Stelle“ ersetzt.
3. Zusätzlich wurde nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 folgender Satz neu eingefügt: „Verstöße gegen bauliche Anforderungen, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, sowie Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben nach Satz 1 Nummer 3 außer Betracht.“
4. Im neuen Absatz 4a wurde eine Löschfrist für die Einträge von 6 Monaten aufgenommen.
Was bedeutet dies nun konkret für Sie in der Praxis??
Wie veröffentlichen derzeit die einzelnen Behörden?
Wie können Sie sich wehren, wenn Ihnen eine Veröffentlichung im Internet droht? Vom Hygiene-Netzwerk erhalten Sie Fakten und Ratschläge – hier weiterlesen

Mangelnde Sauberkeit wegen zu wenig freiwilligen Kontrollen in Hamburgs Küchen - Hygieneschulung

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Hamburg: Hunderte Bürger verlangen Einsicht über die Plattform „Top Secret“ in die Berichte der Lebensmittelkontrolleure, um sich über Hygienebedingungen zu informieren. Durch Hygiene-Ampeln nach dänischem Vorbild sollten diese Informationen für Verbraucher geschaffen werden. Doch wie ist der aktuelle Stand zu freiwilligen Auszeichnungen und wie stehen die Betriebe dazu? Lassen Sie sich hier Ihre Fragen beantworten…

Lebensmittelüberwachung; Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach § 40 Abs.1a Nr. 1 LFGB - Hygieneschulung

Lebensmittelüberwachung; Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach § 40 Abs.1a Nr. 1 LFGB - VG Stuttgart 16 K 119-19 - Beschluss vom 02.04.2019Laut Beschluss des VG Stuttgart vom 02.04.2019 in einer Verwaltungsrechtsache im Zusammenhang mit der Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB, wurde eine Veröffentlichung eines Untersuchungsergebnisse des Chemischen- und Veterinär-Untersuchungsamtes in Stuttgart im Internet-Portal des Landes Baden-Württemberg untersagt. Bei dem untersuchten Produkt handelte es sich um einen Räucherschinken bei dem die Höchstmengen an Nitrat überschritten waren.  Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Insbesondere hat das VG Stuttgart keine Entscheidung in der Sache getroffen. Hier weitere Infos zum Urteil…

Neuer Eilentscheid stoppt Portal Topf-Secret von Foodwatch - Hygieneschulung

Internetpranger für die GastronomieIn einem Eilantrag hat das Verwaltungsgerichtes Regensburg am 13.03.2019 (Az.: RN 5 S 19.189) entschieden, dass ein Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucher-Informations-Gesetz (VIG), der über die Internetplattform „Topf Secret“ von Foodwatch gestellt wurde, verweigert wurde. Foodwatch und seine neue Plattform „TopfSecret“ führte in den ersten Wochen nach Inbetriebnahme zu massenhaften Auskunfts-Anträgen von interessierten Bürgern geführt. Ziel von Foodwatch ist es, dass die Verbraucher die letzten beiden behördlichen Kontrollberichte auf „Topf Secret“ veröffentlichen, nachdem die Behörde diese an die anfragenden Verbraucher übermittelt hat. Was hat das für Auswirkungen auf zukünftige Veröffentlichungen...

Eilmeldung: Internet-Pranger jetzt gültiges Gesetz!! - Bundestag hat Gesetzentwurf zugestimmt

Internet-Pranger seit 14.03.2019 gültiges GesetzDer Bundestag hat am 14. März 2019 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zugestimmt – mit der Gesetzesänderung sollen künftig die Lebensmittel-Behörden die Verbraucher 6 Monate lang über festgestellte Verstöße bezüglich Hygiene-Verstößen über das Internet, den sogenannten „Hygiene-Pranger“, informieren. Wichtig ist hierbei, dass nun au8ch schnellstmöglich ein bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog geschaffen werden soll, der bundesweit einheitliche Vorgabe zum Bußgeldrahmen für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße erläutert…

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