Hygieneurteil: Brötchen anfassen ist kein Hygiene-Fiasko
In Backshops greifen Kunden selbst zum Brot – und legen es auch gerne mal zurück. Trotzdem müssen die Betreiber ihre Hygienestandards nicht verschärfen, hat nun ein Gericht in München geurteilt.
Im Streit um Hygiene-Standards haben zwei Backshops in München einen Erfolg verbucht. Das Verwaltungsgericht wies am Mittwoch Bescheide des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zurück, wonach die Backshops sogenannte Rücklegesperren einzubauen hätten. Diese sollten verhindern, dass Kunden Brezn oder Semmeln erst anfassen und dann wieder zurücklegen.