1. Kongress des Landesverbandes der Lebensmittelkontrolleure in Karlsruhe zum Thema „Zukunft der Lebensmittelüberwachung“ übertraf alle Erwartungen
Der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure Baden-Württemberg eV bot am 26.05.14 in Karlsruhe einen spannenden Kongress. Die Veranstaltung richtete sich speziell an Gewerbetreibende und hatte das Ziel, einmal außerhalb der Kontrollsituation eine Kommunikation zwischen Kontrolleur und Gewerbetreibendem herbeizuführen. Die große Resonanz mit 130 Teilnehmern aus über 13 Berufsgruppen übertraf bei Weitem alle Erwartungen an diese erste Veranstaltung dieser Art. Sie zeigt jedoch auch eindeutig den Bedarf solcher Veranstaltungen für den Austausch der einzelnen Berufsgruppen.


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Wer „Kasseler Stielkotelett“ in den Verkehr bringt, muss nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 13. Juni 2012 darauf hinweisen, dass das Produkt vor dem Verzehr gegart werden muss. Die Klägerin ist eine Berliner Fleischwarenherstellerin, die ein Produkt mit der Bezeichnung „Kasseler Stielkotelett“ vertreibt.













